Liebe Fußballer, liebe Eltern,
letzte Woche hat die sächsische Staatsregierung mit der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)“ vom 30. April 2020 die Nutzung von Außensportstätten unter Einhaltung umfangreicher Auflagen ab dem 04. Mai 2020 freigegeben.
Dies ist mit Auflagen verbunden, welche wir als Verein zu erfüllen haben, Auflagen, welche ebenso von Ihrer Seite zwingend einzuhalten sind um das weiterhin mögliche Infektionsrisiko zu
minimieren. Unabhängig von einem möglichen Bußgeld haben wir als verantwortungsbewusster Verein selbstverständlich ebenso ein elementares Interesse an der Einhaltung der Auflagen, gerade im
Interesse der Gesundheit der Spieler wie auch unserer ehrenamtlichen Übungsleiter.
Hier findet ihr den Download des aktuellen Vordrucks, der bitte vor dem ersten Training beim Übungsleiter abgegeben werden muss.
Im Auftrag der Abteilungsleitung
M. Eisenblätter